AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsaufnahmevertrag mit dem Hostel Sleep – Station, Wolbecker Str. 1, 48155 Münster

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge in mündlicher, schriftlicher und Mailform über die mietweise Überlassung von Gästezimmern bzw. Betten in unserem Haus zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hostels.
2. Die Unter-oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hostels. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich mit dem Hostel vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung 
1. Der Vertrag kommt erst durch mündliche oder schriftliche Bestätigung des Hostels an den Gast zustande.
2. Vertragspartner sind das Hostel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet er dem Hostel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hostelaufnahmevertrag, sofern dem Hostel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hostel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 
1. Das Hostel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hostels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hostels an Dritte.
3. Der Kunde bezahlt bei Anreise oder überweist nach vorheriger Absprache den Betrag vor Anreise (Geldeingang spätestens 3 Tage vor Anreise). Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hostel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können vom Hostel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Personen oder der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hostels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hostel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hostels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hostel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hostel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hostel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hostels aufrechnen oder mindern.
8. Wir weisen darauf hin, dass eine Anreise nur während der Zeit von 8:00 – 12:30 Uhr und dann wieder von 16:00 – 21:30 Uhr möglichist. Eine geänderte Anreise ist nur nach frühzeitiger vorheriger Abrspache möglich.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Nicht-Anreise) 
Bitte beachten Sie, dass Stornierungen nur in schriftlicher Form akzeptiert werden können (z.B per Mail info@sleep-station.de)

1. Für Stornierungen kann eine Gebühr erhoben werden.
Für Gruppen gilt:
Bis 4 Wochen vor Anreise ist eine Stornierung ansonsten kostenlos
bis 21 Tage vor Anreise berechnen wir 30% des Gesamtbruttobetrage(in der Regel der Anzahlungsbetrag) des Gesamtbetrages, bis 14 Tage vor Anreise berechnen wir 50% des Gesamtbruttobetrages bis 7 Tage vor Anreise berechnen wir 80% des Gesamtbruttobetrages. Bei Stornierungen von weniger als 1 Woche vor Anreise berechnen wir die gesamten dem Hostel anfallenden Kosten durch Nicht-Vermietung der Betten. Für Individualreisende ist die Stornierung bis 48h vor Anreise kostenfrei. Danach beträgt die Gebühr 50% des Gesamtbetrages bei mehrtägiger Buchung, mindestens jedoch ist der Preis für die erste Nacht zu zahlen. Das Hostel behält sich dabei vor den Betrag im Falle eines No-Show von der zur Sicherheit angegebenen Kreditkarte abzubuchen. Einzelbetten sind nicht stornierbar, wenn vom Gast komplette Zimmer gebucht wurden.

V. Rücktritt des Hostels 
1. Wird eine vereinbarte oder gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hostel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hostel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hostel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten (auch wenn der Kunde schon eine Teilleistung in Anspruch genommen hat), beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich des Hostels zuzurechnen ist;
• der Kunde unpfleglich mit Hosteleigentum umgegangen ist und Beschädigungen mit Vorsatz herbeigeführt oder fahrlässig in Kauf genommen hat
• ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hostels entsteht für den Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 12.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hostel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hostel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
4. Wir bitten um Verständnis, dass wir bei Gruppenbuchungen bei schuldhaft oder fahrlässig verursachten Inventarschäden, sollte der Verursacher nicht festgestellt werden, die Gruppe gesamtschuldnerisch haftbar machen müssen.
5. Bei grober Verschmutzung erheben wir eine Reinigungsgebühr.

VII. Haftung des Hostels 
1. Mitgeführte persönliche und sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Hostel. Das Hostel übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Das Hostel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hostel. Die Versicherung der mitgebrachten Gegenstände obliegt dem Gast.
2. Für die Besorgung von Weckaufträgen sowie die Zustellung und Aufbewahrung von Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste haftet das Hostel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Ansonsten haftet das Hostel – außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung.

VIII. Mitwirkungspflicht 
Der Gast ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Mitarbeitern des Hostels zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

IX. Schlussbestimmungen 
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme müssen vom Kunden schriftlich erfolgen und durch das Hostel schriftlich bestätigt sein. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Sitz des Hostels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck-und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hostels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hostels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand Juni 2010